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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Rette-Leben e.U. (nachfolgend „Cardioangel Austria" oder „Auftragnehmer") mit ihren Kunden (nachfolgend „Kunde"). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand der Verträge sind der Vertrieb, die Wartung und die Betreuung von Notfallmedizin-Produkten, insbesondere Erste-Hilfe-Koffer, Defibrillatoren sowie weiterer Notfallmedizin-Ausstattung. Die Wartungspauschalen (Standard, Premium, Premium+) umfassen die im jeweiligen Paket beschriebenen Leistungen.

§ 3 Wartungspauschale

Die Wartungspauschale gilt pro Erste-Hilfe-Koffer und Jahr. Die Jahresgebühr ist im Voraus fällig. Die Leistungen umfassen je nach Paket die jährliche Wartung, den Austausch abgelaufener Produkte, die Auffüllung verbrauchter Materialien sowie die Erstellung von Prüfprotokollen. Die Premium- und Premium+-Pakete beinhalten die normgerechte Ausstattung nach der jeweils geltenden ÖNORM (insbesondere ÖNORM Z2025 und ÖNORM Z1020-2025).

§ 4 Preise und Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

§ 5 Lieferung und Leistung

Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Die Reaktionszeit bei Wartungsaufträgen beträgt im Premium-Paket maximal drei Werktage. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen und unvorhersehbare Ereignisse berechtigen zu einer angemessenen Fristverlängerung.

§ 6 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Bei Wartungsleistungen beschränkt sich die Gewährleistung auf die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Wartung gemäß den geltenden Normen. Mängel sind innerhalb angemessener Frist schriftlich zu melden.

§ 7 Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Für Produktmängel haftet der jeweilige Hersteller nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Rette-Leben e.U. Vor vollständiger Bezahlung ist eine Veräußerung oder Sicherungsübereignung nicht zulässig.

§ 9 Vertragsdauer und Kündigung

Wartungspauschalen werden für die Dauer eines Jahres abgeschlossen und verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende schriftlich gekündigt wird.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Gerichtsstand ist Klagenfurt. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.